Nur für einen Täter Strafaufschub – Telefonhilfe erlitt hohen Schaden

17 und zehn Monate Haft für obszöne Anrufe bei Hilfsdiensten

Eupen

Zu insgesamt 17 bzw. zehn Monaten Haft wurden gestern vor dem Eupener Strafgericht zwei Männer verurteilt, die Anfang letzten Jahres eine Reihe von Telefonhilfsdiensten mit obszönen und sexistischen Anrufen bombardiert hatten. Ein dritter Angeklagter – der einzige, der vor Gericht erschienen war – wurde zu 100 Arbeitsstunden verurteilt.

Der Vierte im Bunde muss sich wegen Problemen bei der Vorladung zu einem späteren Zeitpunkt vor einem anderen Gericht verantworten.

In Ostbelgien registrierte die Telefonhilfe 850 solcher Anrufe. Damit verbunden ist ein Schaden in Höhe von 2332 Euro, denn die Gespräche gehen zu Lasten des Hilfsdienstes. Der Angeklagte, der sich vor Gericht verteidigt hatte, ein 23-jähriger Student aus Saint-Gilles, hatte seine Schlafstörungen und Probleme als Grund für sein Handeln angegeben. Bei den anderen Angeklagten handelte es sich um Männer aus Boussu und Soignies. Alle Täter hatten für die Anrufe Handys mit Prepaid-Karten benutzt und waren somit nur schwer zu ermitteln.

Einer von ihnen muss nun neben zehn Monaten Haft noch eine Geldbuße in Höhe von 1100 Euro entrichten. Der andere wurde zu insgesamt 17 Monaten Haft und 550 Euro Geldbuße verurteilt, wobei die Hälfte der Strafen für die Dauer von drei Jahren mit einem Aufschub versehen wurde.  

Das Gericht ging mit seinem Urteil teilweise weit über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Diese hatte je acht Monate Haft gegen zwei der Angeklagten gefordert, 16 Monate für den dritten jungen Mann, der für seine Anrufe ein geraubtes Handy benutzt hatte. Der 23-Jährige aus Saint-Gilles kam vor allem deshalb mit einer Geldstrafe davon, weil er persönlich zur Verhandlung erschienen war. 


Quelle Grenz-Echo 11.12.2007